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Jugendschutz und Altersprüfung
§ 9 JuSchG · § 10 JuSchG · JMStV
Alkohol, Tabak und altersbeschränkte Waren nur mit geprüftem Alter.
Altersgrenzen
Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren, Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke ab 18 Jahren, Tabak und E-Zigaretten ab 18 Jahren.
Prüfung bei der Bestellung
Ein Betrieb markiert altersbeschränkte Gerichte mit einer echten Alterskennzeichnung (16 oder 18). Enthält der Warenkorb ein solches Gericht, ist eine echte Altersabfrage vor der Bestellung Pflicht. Die reine Eingabe eines Geburtsdatums allein genügt nicht als endgültiger Nachweis.
Prüfung bei der Übergabe
Bei Lieferung und Abholung wird das Alter erneut anhand eines amtlichen Ausweises geprüft — die Bestellung ist dafür sichtbar markiert. Ohne Nachweis erfolgt keine Übergabe; der Artikel wird erstattet.
Schulung
Fahrer und Betriebe werden zur Altersprüfung geschult und dokumentieren Ablehnungen.
Werbung
Für altersbeschränkte Artikel gibt es keine Werbung in Bereichen, die sich an Minderjährige richten.
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.