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Partner-Bedingungen

P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 · DSA Art. 30, 31

Bedingungen für gewerbliche Nutzer (Betriebe) auf Pfalz-Go.

Provision
Pfalz-Go erhebt 12 % Vermittlungsprovision auf den Bestellwert jeder über die Plattform vermittelten Bestellung. Bei Kartenzahlung wird sie automatisch beim Bezahlvorgang über Stripe Connect einbehalten (application fee); bei Barzahlung stellen wir sie einmal monatlich als Sammelrechnung. Änderungen der Provisionshöhe kündigen wir mindestens 15 Tage vorab in Textform an.
Transparenz
Wir informieren über Zahlungsfristen und Änderungen der Bedingungen mindestens 15 Tage vorab in Textform.
Ranking
Hauptparameter der Reihenfolge: echte Durchschnittsbewertung, bei Gleichstand Zahl der Bewertungen; in der Kartenansicht zusätzlich echte Entfernung. Es gibt aktuell keine bezahlten Platzierungen.
Händlerangaben
Jeder Betrieb hinterlegt Name, Anschrift, Kontaktdaten, Registereintrag und USt-IdNr. Wir prüfen diese Angaben vor Freigabe (Art. 30 DSA).
Beschwerden und Mediation
Internes Beschwerdemanagement: partner@pfalz-go.de. Bei Nichteinigung benennen wir zwei Mediatoren nach Art. 12 P2B-VO.
Sperrung
Einschränkung oder Sperrung eines Kontos begründen wir und räumen 30 Tage Vorlauf ein, außer bei Rechtsverstößen.
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.
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