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Art. 16, 20 DSA

Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte und Bewertungen.

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Bearbeitung
Wir entscheiden zügig, sachkundig und ohne Willkür und teilen die Entscheidung mit Begründung mit.
Beschwerde
Gegen unsere Entscheidung kannst du binnen sechs Monaten intern Beschwerde einlegen (Art. 20 DSA) und eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen.
Transparenzbericht
Wir veröffentlichen jährlich einen Bericht über Meldungen und Maßnahmen.
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.
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